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  • AutorenbildDr. Matthäus Marques Hager

Informationen für Grenzgänger

Aktualisiert: 24. Jan. 2023

Als Grenzgänger zum Zahnarzt? – Alles Easy Going

Etwa 60 000 Menschen pendeln regelmäßig zwischen Deutschland und der Schweiz, weil sie im jeweils anderen Land arbeiten. Wenn Sie selbst ein sogenannter Grenzgänger sind, haben Sie auch schon diese Erfahrungen gemacht: In einem Land zu arbeiten und dem anderen zu wohnen, ist mit bürokratischen Aufwand auf vielen Ebenen verbunden. Sie stehen erstmal vor einem Dschungel aus Vorschriften und Formalitäten, in dem Sie sich zurecht finden müssen. Auch bei der Krankenversicherung gilt es vieles zu beachten. Als Arbeitnehmer haben Sie die Wahl, ob Sie sich in der Schweiz oder in Deutschland versichern möchten. Wer in Deutschland wohnt und in der Schweiz einer Arbeit nachgeht, muss in der Schweiz innerhalb von drei Monaten eine passende Versicherung abschließen. Familienangehörige haben die freie Wahl sich im Wohnland oder im Land des Arbeitnehmers zu versichern. Bei manchen Versicherungstarifen entfällt jedoch das Wahlrecht, was zur Folge hat, dass sich Grenzgänger für eine Versicherungsart verbindlich entscheiden müssen. Eine Änderung ist erst dann wieder möglich, wenn sich der Familienstand, zum Beispiel bei Heirat oder der Geburt eines Kindes ändert. Die Entscheidung sollte also gut überlegt sein. Detaillierte Auskünfte über die unterschiedlichen Versicherungssysteme erhalten Sie bei einer der Beratungsstellen für Grenzgänger, die es in vielen grenznahen Orten gibt. Daneben bieten auch viele Krankenkassen sowie die Bundesagentur für Arbeit Auskunft und Beratung für den individuell passenden Versicherungsschutz an. Wir möchten Ihnen an dieser Stelle ein paar Tipps geben wie Sie den Durchblick behalten können.


Wohnen in Deutschland, arbeiten in der Schweiz – Wie versichere ich mich?


Anders als in Deutschland muss sich der Arbeitnehmer in der Schweiz selbst um seine Versicherung kümmern, auch einen Zuschuss vom Arbeitgeber gibt es hier nicht. Ausschlaggebend für die Wahl der Versicherung ist die persönliche Lebenssituation. Sind Sie alleinstehend oder haben Sie einen (Ehe)Partner und/oder Kinder und wie viele Personen sollen insgesamt versichert werden? Welche Versicherung geeignet ist, hängt neben dem Familienstand üblicherweise auch vom Einkommen, dem Gesundheitszustand und dem Alter ab. Im Wesentlichen gibt es aber vier Möglichkeiten:

1. Die deutsche gesetzliche Versicherung.

Sie ist die günstigste und am häufigsten genutzte Versicherungsart in Deutschland. Familienmitglieder sind hier mitversichert.

2. Die deutsche private Krankenversicherung.

Sie richtet sich an Grenzgänger, die Ihren Versicherungsschutz gern selbst gestalten und ein bestimmtes Jahreseinkommen vorweisen können.

3. Die Schweizer Grundversicherung KGV.

Sie ist das Äquivalent zur deutschen gesetzlichen Versicherung. Die Kosten hängen vom Kanton ab und Versicherte können auch in Deutschland zum Arzt - es ist jedoch nur der Arbeitnehmer versichert.


4. Kombination aus Schweizer Krankenversicherung mit deutscher Zusatzversicherung.

Die Tarife sind mit denen deutschen privaten Krankenversicherungen vergleichbar. Wer dies nutzt, ist in der gesamten Schweiz sowie der angrenzenden EU-Länder versichert.


Wohnen in der Schweiz, arbeiten in Deutschland – Wie versichere ich mich?

Wer in Deutschland arbeitet und seinen Wohnsitz in der Schweiz hat, unterliegt der „Deutschen Sozialversicherungspflicht“. Das gilt auch für die Krankenversicherung. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten:


1. Gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland. Das ist die am häufigsten genutzte Versicherung. Der Arbeitgeber kümmert sich um die Krankenversicherung und zahlt einen Beitragszuschuss. Familienmitglieder sind mitversichert.


2. Private Krankenversicherung in Deutschland. Sie richtet sich an Grenzgänger, die Ihren Versicherungsschutz gern selbst gestalten und ein bestimmtes Jahreseinkommen vorweisen können.


3. Gesetzliche Krankenpflegeversicherung in der Schweiz. Sie ist das Pendant zur deutschem gesetzlichen Versicherung und für Schweizer verpflichtend. Wenn Sie als Schweizer in Deutschland zum Arzt oder Zahnarzt gehen, erhalten Sie dieselben Leistungen wie jeder in Deutschland gesetzlich Versicherte.


Sonderfall Zahnarztbehandlung – Was ist wichtig?

Die Kosten für Zahnarztbehandlungen müssen in der Schweiz in der Regel selbst beglichen werden. Nur in absoluten Ausnahmefällen, wie z.B. schweren Krankheiten, werden diese von den Krankenkassen übernommen. Auch in Deutschland kommen die Kassen nicht für alle Zahnarztbehandlungen auf. Es besteht in beiden Ländern die Möglichkeit eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Detaillierte Informationen dazu erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.

Grenzgänger haben aber mit dem Formular E 106 die Möglichkeit in ihrem Wohnland zum Arzt zu gehen, obwohl sie in einem anderen Staat krankenversichert sind. Sie können alle Leistungen der Krankenversicherung in Anspruch nehmen, die im Land ihres Wohnorts gesetzlich Krankenversicherten zustehen. Das Formular E 106 vereinfacht dabei die Behandlung. Sie erhalten das Formular von Ihrer Krankenkasse oder online in verschiedenen Sprachen.


Sie haben noch Fragen ? – Wir helfen Ihnen und beraten Sie gerne

Wir bei CLINIUS Zahnärzte behandeln Sie als Grenzgänger unkompliziert und unabhängig von Ihrer Versicherungsart. Aufgrund unserer Lage nahe der Schweizer Grenze, zählen viele Grenzgängerinnen und Grenzgänger zu unseren Patienten. Daher wissen wir, wie wir Ihnen bei den notwendigen Formalitäten helfen können. Sie können außerdem alle relevanten Informationen zur Behandlung stets auch in englischer und französischer Sprache erhalten. Kommen Sie hierfür gerne auf uns zu.


Ihr CLINIUS-Team


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